• Grafische Darstellung des Wahl- und Kontrollprozesses einer Genossenschaft mit Symbolen für über 3000 Mitglieder, Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand auf blauem Hinterg

Vertreterversammlung

Das Ehrenamt des Vertreters als Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft

Unsere Mitglieder sind gemäß unserer Satzung und dem Genossenschaftsgesetz (GenG) u. a. berechtigt Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen. Diese Vertreterversammlung setzt sich aus mindestens 50 von Mitgliedern gewählten Vertretern zusammen.

Die Vertreter werden dabei in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auf je 150 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen. Die Vertreter werden für 5 Jahre gewählt.

Die gewählten Vertreter sind dem Gesamtwohl der Wohnungsgenossenschaft verpflichtet. Sie können damit keine Weisungen von Wählern/Mitgliedern erhalten. Sie sind allein dem Interesse der Wohnungsgenossenschaft als Gesamtheit verpflichtet.

Die Vertreterversammlung ist u. a. zuständig für:

  • Satzungsänderungen

  • Wahl des Aufsichtsrates

  • Feststellung des Jahresabschlusses

  • Beschluss über die Gewinnverwendung bzw. Verlustdeckung

  • Entlastung des Vorstandes

  • Entlastung des Aufsichtsrates

Vertreterversammlung

Unsere diesjährige ordentliche VERTRETERVERSAMMLUNG

findet am        Dienstag, 23. Juni 2026 um 17:00 Uhr

im                     Dorint Hotel Leipzig
                          Stephanstr. 6
                          04105 Leipzig

statt.

Tagesordnung

  • TOP 1 - Eröffnung und Begrüßung

  • TOP 2 - Geschäftsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025 (Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens nach § 289 HGB)

  • TOP 3 - Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025

  • TOP 4 - Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung

  • TOP 5 - Diskussion zu TOP 2, 3 und 4

  • TOP 6 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025

  • TOP 7 - Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes 2025

  • TOP 8 - Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2025

  • TOP 9 - Entlastung des Aufsichtsrates für das Jahr 2025

  • TOP 10 - Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrates

  • TOP 11 - Wahl des Aufsichtsrates

  • TOP 12 - Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates

  • TOP 13 - Änderung der Satzung entsprechend der Mustersatzung des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

  • TOP 14 - Schlusswort des Versammlungsleiters

Der Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates können ab dem 08.06.2026 während der üblichen Geschäftszeiten im Sekretariat des Vorstandes in der WG „Lipsia“ eG, Brünner Str. 12, eingesehen werden.

Titelblatt eines Leitfadens mit dem Logo des Verbands Sächsischer Wohnungsgenossenschaften, Schriftzug 'So geht Genossenschaft' und einem Bild von Menschen in einem Seminarraum, di

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Leitfaden für Vertreter

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