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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können gern per E-Mail oder Telefon mit uns in Kontakt treten oder die Serviceangebote des WIR-immerda-Serviceportals nutzen.

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Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Informationen zur Nutzungsgebühranpassung

Nach Jahren, in denen unsere beiden Wohnungsgenossenschaften ihre Nutzungsgebühren stabil halten konnten, zwingen uns steigende Kosten auf vielen Gebieten zu einer moderaten Anpassung. Uns ist bewusst, dass dies bei unseren Mitgliedern, Mieterinnen und Mietern eine Reihe von Fragen aufwirft.
Wir wollen Ihnen dazu gern Rede und Antwort stehen. Im Folgenden gehen wir deshalb auf die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte ein und versuchen, diese in der gebotenen Ausführlichkeit zu beantworten. Sollten Ihnen dennoch Informationen fehlen oder Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie sich damit selbstverständlich gern an uns wenden.

Fragen und Antworten zur Erhöhung der Nutzungsgebühr
Wie hoch fällt die Erhöhung der Nutzungsgebühr aus? Nach welchen Kriterien erfolgt die Erhöhung und wer ist in welchem Umfang betroffen?

Zum 1. Juli 2024 wird die Nutzungsgebühr in einer Spanne von 5,- Euro bis maximal 30,- Euro pro Wohneinheit und Monat steigen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Grundlagen, vor allem der Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung, des aktuellen qualifizierten Leipziger Mietspiegels und der Jahressperrfrist gemäß § 558 BGB bei einer Mieterhöhung.
Wichtigstes Kriterium für die Erhöhung der Nutzungsgebühr ist die ortsübliche Vergleichsmiete auf Grundlage des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Leipzig. Um die Belastung gemäß dem Genossenschaftsgedanken gerecht zu verteilen, wurde die Erhöhung entsprechend der jeweiligen Wohnungsgröße gestaffelt: Sie beträgt demnach jeweils für eine 1-Raum-Wohnung bis zu 15,- Euro pro Monat und für eine 2-Raum-Wohnung bis zu 20,- Euro pro Monat. Für Wohnungen mit drei Zimmern und mehr steigt sie künftig um bis zu 30,- Euro monatlich.

Können die Genossenschaften statt einer Erhöhung auf Investitionen oder Services verzichten?

Die WG „Lipsia“ eG und die WG „Elsteraue“ eG wenden jährlich 26,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für die Instandhaltung auf (Stand: 31.12.2023). Im Leipziger wie auch im sachsenweiten Vergleich liegen beide Wohnungsgenossenschaften damit schon jetzt unterhalb des Durchschnitts. In Anbetracht steigender Kosten für Werterhaltung, Gebäudepflege und für die Instandsetzung bei einem Nutzerwechsel bestehen auf absehbare Zeit keine Spielräume für Kostenreduzierungen. Beim Zuschnitt unseres Serviceangebots achten wir darauf, dass dieses passgenau und effizient sowie im branchenüblichen Umfang erfolgt.

Wie gehen die Genossenschaften mit Härtefällen um?

In finanziellen Härtefällen stehen Ihnen unsere Sozialarbeiterinnen zur Seite. Sie bieten Beratung an und unterstützen unter anderem bei der Beantragung von Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld. Anträge auf Wohngeld können Sie persönlich in der Wohngeldstelle des Sozialamtes (Prager Straße 21, Telefon 0341 123-6501), per Post (Postfach, 04092 Leipzig) oder per E-Mail (wohngeld@leipzig.de) stellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an eines der örtlichen Bürgerbüros zu wenden. Dort sowie in der Wohngeldstelle erhalten Sie die notwendigen Vordrucke für die Antragstellung. Diese können auch unter www.leipzig.de/wohngeld abgerufen werden – neben weiteren Informationen rund um das Wohngeld.
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei der Mietzahlung, zögern Sie bitte nicht, sich an die geeigneten Stellen zu wenden.

Muss ich der Erhöhung des Nutzungsentgeltes zustimmen?

Die geplante Erhöhung des Nutzungsentgeltes erfolgt innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Eine Zustimmung Ihrerseits ist erforderlich. Sie erhalten eine entsprechende Zustimmungserklärung plus Rückumschlag. Sollten Sie einer Erhöhung der Nutzungsgebühr jedoch nicht vollständig, nur unter bestimmten Bedingungen oder nicht rechtzeitig zustimmen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der WG „Lipsia“ eG und der WG „Elsteraue“ eG ein gesetzlicher Zustimmungsanspruch zusteht.

 

Wie die gesamte Bau- und Immobilienbranche sehen sich auch Wohnungsgenossenschaften schon seit längerem einem deutlichen Kostenanstieg gegenüber. Dies betrifft Preise für Baustoffe, Materialien und Energie ebenso wie die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt oder für externe Serviceleistungen. So erhöhte sich unter anderem der Preisindex für die Instandhaltung von Wohngebäuden im Freistaat Sachsen seit 2021 um über 40%*. In den Jahren 2021–2023 passten wir die Preise für die Leistungen im Rahmen der Aufbereitung und Instandhaltung von Wohnungen im Schnitt um 34% an. Es erhöhten sich unter anderem die Kosten für die Sanierung von Sanitärsträngen von 2016 bis heute um rund 70%; der Einbau von Außenaufzügen verteuerte sich seit 2014 um circa 75% und für die Wartung von Aufzügen müssen unsere Genossenschaften heute etwa ein Drittel mehr ausgeben als im Jahr 2014, um nur einige Beispiele zu nennen.

Durch vorausschauendes Wirtschaften sowie aktive Maßnahmen zur Kostensenkung, beispielsweise der Abschluss des Rahmenvertrages mit den Stadtwerken Leipzig, war es uns in den zurückliegenden Jahren gelungen, die Nutzungsgebühren trotz erheblicher Kostensteigerungen stabil zu halten und Anpassungen zu vermeiden. Gleichzeitig kamen wir damit gegenüber unseren Mitgliedern und Mietenden der Verpflichtung nach, kostendeckend und wirtschaftlich zu arbeiten.

Zu unseren Aufgaben gehört es ebenso, den Bedürfnissen unserer Mitglieder nach einer Versorgung mit gut ausgestattetem und erschwinglichem Wohnraum gerecht zu werden. Um dies zu gewährleisten, sind regelmäßige
Investitionen in die Wohnungsbestände sowie deren Umfeld notwendig. Angesichts der genannten zum Teil drastischen Preissteigerungen geraten wir dabei zunehmend in einen Zielkonflikt: Einerseits wollen wir attraktives und bezahlbares Wohnen ermöglichen, andererseits sind wir dafür verantwortlich, dass die Nutzungsentgelte eine ausreichende Kosten- und Aufwandsdeckung garantieren.
Dies hat zur Folge, die kontinuierlich steigenden Kosten durch eine Anpassung der Nutzungsgebühr zum 01.07.2024 zu kompensieren. Selbstverständlich wurde bei der Anpassung der Gleichbehandlungsgrundsatz als eine der tragenden Säulen unserer beiden Genossenschaften berücksichtigt.
Wir wollen unser Vorgehen transparent erklären. Für alle diejenigen Mietverhältnisse haben wir eine moderate Anpassung gewählt, deren Grundmiete in den vergangenen drei Jahren unverändert geblieben ist. Auf sehr geringe Erhöhungen (unter 5,- Euro) und auf sehr hohe mögliche Anpassungsbeträge, die bis zu 15% der alten Grundmiete ausmachen könnten, haben wir verzichtet und sind damit bei maximal 30,- Euro geblieben. Bei kleineren Wohnungen fällt dieser Maximalbetrag noch geringer aus.
Mit anderen Worten: Die Anpassung der Nutzungsgebühr betrifft einen Großteil aller Bestandsmietverhältnisse, fällt jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Raumanzahl unterschiedlich aus. Die an Sie persönlich adressierten Anpassungsschreiben erhalten Sie zeitgleich mit dieser Ausgabe.

Wir wissen, dass dieser Schritt viele von Ihnen zusätzlich belastet und haben es uns damit nicht leicht gemacht. In der aktuellen Situation sehen wir ihn jedoch als Voraussetzung für die langfristige finanziell stabile Entwicklung beider Genossenschaften und die Sicherung notwendiger Investitionen in die Wohnungen und das wohnliche Umfeld.
Auch nach der Anpassung ist die Höhe der Nutzungsgebühren nicht nur niedriger als die aktuelle Durchschnittmiete und die Inflationsrate, sondern liegt nach wie vor deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete des Leipziger Mietspiegels.

Sie können also auch in Zukunft darauf bauen: Wohnen bei der WG „Lipsia“ eG und der WG „Elsteraue“ eG bedeutet Bezahlbarkeit und Sicherheit in einer stabilen Gemeinschaft!

* Quelle: https://www.statistik.sachsen.de/download/preise/statistik-sachsen_mI_zr_preisindizes-instandhaltung-wohnen.xlsx