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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie können gern per E-Mail oder Telefon mit uns in Kontakt treten oder die Serviceangebote des WIR-immerda-Serviceportals nutzen.

Für persönliche Absprachen in unserer Geschäftsstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin

Bei dringenden Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an folgende Notrufnummer: 0341-41519-599

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Spareinrichtung - verlässlich und werthaltig

Sie möchten einfach, sicher und ertragreich sparen und dabei noch einen Beitrag zur Entwicklung Ihrer Genossenschaft leisten? Dann sind Sie bei der Spareinrichtung der Wohnungsgenossenschaft „Lipsia“ eG genau richtig. Bei uns wissen Sie immer, wo Ihr Geld gerade „arbeitet“, denn alle Spareinlagen unserer Mitglieder verbleiben in unserer Genossenschaft.

Es zählt allein der Genossenschaftsgedanke – Mit dem Geld der  Mitglieder der „Lipsia“  wird nicht spekuliert, sondern sie tragen dazu bei, die Bau- und Modernisierungsmaßnahmen aus eigener Kraft zu finanzieren, es kommt ihnen unmittelbar wieder zugute.

Die Lipsia bietet ihren Mitgliedern als Wohnungsgenossenschaft nicht nur ein sicheres Dach über dem Kopf; mit ihrer Spareinrichtung bietet Sie Ihnen zudem die Möglichkeit, nachhaltig in soliden Sparprodukten anzulegen.

Lassen Sie sich gern beraten!

Die Mitarbeiter unserer Spareinrichtung stehen Ihnen in allen Fragen rund ums Sparen mit individueller und fachkundiger Beratung zur Seite.

Sie sind bereits ein sparendes Genossenschaftsmitglied?

Sie können Ihre Verträge im Serviceportal oder der WIR-immerda-App bequem einsehen und verwalten.

Wer darf sparen

Bei uns können die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft „Lipsia“ eG und deren Angehörige sparen. Angehörige sind:

  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
  • Kind/Enkelkind/Urenkel
  • Eltern/Großeltern/Urgroßeltern

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Spareinrichtung natürlich gern zur Verfügung.

Ihre Wege zum mobilen Sparen

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, um ganz bequem und flexibel zu sparen:

persönlich in unserer Geschäftsstelle

nach vorheriger Terminabsprache können Sie Überweisungen vom Sparkonto in der Spareinrichtung vornehmen oder Geldbeträge mittels Girocard (ec-Karte) vom Girokonto einziehen lassen

per E-Mail-Banking oder über das WIR-immerda-Portal

flexibel und bequem können Sie Überweisungen vom Sparkonto zu jeder Tageszeit ortsunabhängig beauftragen
Überweisung erfolgt ausschließlich auf Ihr festgelegtes Referenzkonto

per Telefonbanking mit Kennwort

flexibel und bequem können Sie Überweisungen per Telefon vom Sparkonto im Rahmen der Öffnungszeiten der Spareinrichtung beauftragen
Überweisung erfolgt ausschließlich auf Ihr festgelegtes Referenzkonto

bargeldlose Einzahlungen

für Überweisungen oder Daueraufträge verwenden Sie folgende Bankverbindung:

Zahlungsempfänger: WG Lipsia Spareinrichtung
IBAN: DE55 8609 5604 0008 0080 00
BIC: GENODEF1LVB
Verwendungszweck: Sparkontonummer + Name des Sparers

Unsere Sparprodukte

Sparbuch und Kindersparbuch

Das Sparbuch

klassisch und flexibel

Unser Sparbuch bietet eine attraktive, variable Verzinsung und gleichzeitig eine hohe Flexibilität.
Der Sparer kann selbst über die Art und Weise des Sparens bestimmen. Dies kann durch Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften erfolgen.
Die Höhe der Sparbeträge ist frei wählbar.
Verfügungen bis zu einer Höhe von 2.000,00 € sind monatlich ohne Einschränkungen möglich. Auszahlungen, die diesen Betrag übersteigen, sollten 3 Monate vorher gekündigt werden, damit eine vorschusszinsfreie Abwicklung möglich ist.

Das klassische Sparbuch ist eine bekannte und bewährte Sparform. Durch die von der WG „Lipsia“ eG angebotenen Zinsen wird sie für jeden Sparer attraktiv.

Entscheiden Sie sich für diese Form der Geldanlage – einfach, klassisch, attraktiv!

  • Zinssatz variabel 1,30 %

  • bis 2.000,00 € innerhalb eines Kalendermonats frei verfügbar

  • 3-monatige Kündigungsfrist

  • kostenfreie Kontoführung

Angebot für unsere jüngsten Sparer

Willkommenspräsent für Neugeborene

Für alle Neugeborenen, für die innerhalb des ersten Lebensjahres ein Sparbuch mit einer Mindesteinlage von 50,00 € eröffnet wird, zahlt die Lipsia zusätzlich einen Willkommensbetrag von 20,00 €. Voraussetzung: Die Eltern oder Großeltern sind Mitglieder der Genossenschaft. Diese Aktion ist auf jeweils ein Sparbuch pro Neugeborenem beschränkt.

Festzinssparen

Festzinssparen

attraktiv und garantiert

Das Festzinssparen ist eine Geldanlage, bei der ein ganz bestimmter Betrag für eine ganz bestimmte Laufzeit risikolos fest angelegt wird. Der Zinssatz bleibt für die gesamte Anlagezeit garantiert unverändert.

Die Mindestanlagesumme beträgt 2.500,00 €.

Es kann zwischen überschaubaren Anlagefristen von 3 Jahren oder 6 Jahren gewählt werden, wobei die jeweiligen Anlagezinsen unterschiedlich hoch sind.

Falls Sie nach Ende der Laufzeit über Ihr Sparguthaben verfügen möchten, ist eine Kündigung 3 Monate vor Ablauf der Anlagezeit erforderlich.

Eine Auflösung des Sparvertrages vor Ablauf der vereinbarten Anlagefrist ist nicht möglich.

Das Festzinssparen stellt eine hervorragende Möglichkeit für einen soliden, garantierten und risikolosen Vermögensaufbau dar.

  • Mindestanlagesumme ab 2.500,00 €

  • Zinskonditionen bei einer Zinsfestschreibung über:

  • kostenfreie Kontoführung

  • 3 Jahre : 3,20 % p.a.

  • 6 Jahre : 2,80 % p.a.

Wachstumsparen

Wachstumssparen

dynamisch und planungssicher

Das Wachstumssparen ist eine Form der Geldanlage mit garantierten und wachsenden Zinsen über die gesamte Laufzeit.
Ein bestimmter Geldbetrag (mindestens 1.500,00 €) wird für 6 Jahre angelegt. Mit jedem Anlagejahr steigt die Verzinsung des Anlagebetrages. Der Sparer bestimmt selbst, wie lange er diese Sparform nutzen möchte, weil eine Kündigungsmöglichkeit besteht.
Für das Wachstumssparen gilt eine Kündigungssperre von 6 Monaten. Danach kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gebührenfrei wieder aufgelöst werden. Auch Teilauszahlungen sind bei vorheriger Kündigung möglich, solange die Mindestanlage von 1.500,00 € nicht unterschritten wird.

Das Wachstumssparen ist eine sehr gute Alternative für den Vermögensaufbau, wenn man flexibel bei der Verfügung bleiben möchte.

  • Mindestanlagesummer ab 1.500,00 €

  • Zinskonditionen nach Spardauer:

  • kostenfreie Kontoführung

  • 1. Jahr 2,50 %

  • 2. Jahr 2,60 %

  • 3. Jahr 2,70 %

  • 4. Jahr 2,80 %

  • 5. Jahr 2,90 %

  • 6. Jahr 3,00 %

Ihre Ansprechpartner

  • Lydia Peternek

    Leiterin Spareinrichtung

  • Sylvia Repkewitz

    Mitarbeiter Spareinrichtung

  • Nils Walther

    Mitarbeiter Spareinrichtung

    Öffnungszeiten und Adressen

    Hauptstelle

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter 0341 415 19 105!

    Unsere Spareinrichtung finden Sie im Erdgeschoss unseres Bürogebäudes.

    • Brünner Straße 12, 04209 Leipzig

    • Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    • Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr
    • Mittwoch Geschlossen
    • Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr
    • Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

    Einlagensicherung

    Die Wohnungsgenossenschaft „Lipsia“ eG ist Mitglied im Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Verwalter dieses Fonds ist der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.). Die Einlagen werden treuhänderisch als Zweckvermögen verwaltet, d.h. dass die Selbsthilfeeinrichtung einzig und allein der Sicherung der Spareinlagen dient. Dazu leisten die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung die Verpflichtung aus Einlagen nicht erfüllen kann, so kann der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Ein formaler Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

    Seit der Einrichtung des Selbsthilfefonds im Jahr 1974 hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste – ein gutes Zeichen für Genossenschaften mit Spareinrichtung.

    Dem Selbsthilfefonds des GdW liegt das „Statut des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen von Wohnungsgenossenschaften“ zu Grunde, das wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung stellen.